Kosten und Vertraulichkeit
Vertraulichkeit
Aufgrund meiner Approbation als Psychologische Psychotherapeutin sowie meinem Eintrag ins Arztregister bin ich einem Facharzt für Psychotherapie gleichgestellt. Ich unterliege in allem, was mir anvertraut wird, der Schweigepflicht. Nur der Klient/Patient selbst kann mich schriftlich von meiner Schweigepflicht entbinden. Sie können also sicher sein, dass ich jede Anfrage mit absoluter Diskretion behandle.
Abrechnung und Kostenerstattung
Die Hypnotherapie ist eine IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung), d.h. die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bis dato leider noch nicht. Die Diagnose- und Behandlungsmethoden der IGeL-Liste werden den Kassenpatienten zusätzlich zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung angeboten und die Kosten müssen bei Inanspruchnahme vom Patienten selbst getragen werden.
Durch die Eigenübernahme der Behandlungskosten sind Sie vollkommen frei von unumgänglichen Gutachten, Diagnosen und Überweisungen.
Unabhängig vom Kostenträger rechne ich meine Leistungen direkt mit Ihnen ab. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapie (GOP).
Die Honorarhöhe erfahren Sie auf Anfrage in meiner Praxis.
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie die quittierte Rechnung dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.
Noch eine Anmerkung……
Bedenken Sie bitte, wie viel Zeit und Geld Sie mit einer effektiven Hypnotherapie sparen, wie schnell sich Ihre Lebenssituation positiv verändern wird und sich Ihre intuitiven Kräfte stärken werden. Ihr gesamter Gesundheitszustand wird sich in kurzer Zeit deutlich verbessern.
Wenn dies alles gute und schlüssige Argumente für Sie sind, dann dürfte Ihnen Ihre Entscheidung nicht mehr schwerfallen.
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